Schillers Strohschwein - Haltungsform 3



Haltungsinformationen
  • Teilnahme bei QS (Qualität & Sicherheit), GQB (Geprüfte Qualität Bayern) und VLOG (Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik)
    Verpflichtende Teilnahme bei den genannten Qualitäts- und Regionalprogrammen und Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen​

  • Gentechnikfreie Fütterung
    Die Anforderungen vom Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik sind einzuhalten​

  • Einstreu mit Stroh ab Beginn der Mast
    Die Tiere müssen ab Beginn der Mast (spätestens 12. Lebenswoche) auf Stroh gehalten werden

  • Einstreu im planbefestigten Liegebereich der Tiere mindestens 10 Zentimeter hoch Langstroh
    Der Liege- und Rückzugsbereich der Tiere muss 10 cm hoch mit Langstroh bedeckt sein

  • Mindestens 50% der Bodenfläche befindet sich im Liegebereich
    Hiermit soll sichergestellt sein, dass ein ausreichender Rückzugsraum für die Tiere zur Verfügung steht, der Rest kann z.B. Abkot- und Futterbereich sein

  • Durchschnittliche Ausbringung von 300 Gramm Stroh je Tier
    Gerechnet pro Tier und Box

  • 40% mehr Platz je Tier:
    30-50 kg Durchschnittsgewicht: 0,5 m2 (gesetzl.) – 0,7 m2 (HF3)
    50-110 kg Durchschnittsgewicht: 0,75 m2 (gesetzl.) – 1,05 m2 (HF3)
    Über 110 kg Durchschnittsgewicht: 1,0 m2 (gesetzl.) – 1,4 m2 (HF3)
    Ermittelt am durchschnittlichen Lebendgewicht einer Box jeden Stalls

  • Max. 2000 Mastplätze
    Der landwirtschaftliche Betrieb darf max. 2000 Mastplätze aufweisen

  • Außenklimareize ( Offenfrontstall, Kaltstall, Spaceboards, etc.)
    Das Stallkonzept muss den Mastschweinen Zugang zu Außenklimareizen ermöglichen, z.B. durch Offenfrontstall / Kaltstall / Spaceboards - als Richtschnur gilt: mindestens eine Wandfläche ist zu 30% offen, Buchten müssen an Öffnung liegen, keine dauerhafte Zwangsbelüftung. Falls der Stall über verschließbare Öffnungen verfügt so dürfen diese lediglich bei klimatischen Bedinungen geschlossen werden die eine Gefahr für die Tiergesundheit darstellen (nachweisbar durch ein Stallbuch, Zeiten und Grund des Verschlusses)

  • Scheuermöglichkeit
    Pro 50 Mastschweinen muss eine geeignete Scheuermöglichkeit vorhanden sein

  • Organisches und veränderbares Beschäftigungsmaterial
    Pro 20 Mastschweinen muss eine Art von veränderbarem und organischem Beschäftigungsmaterial vorhanden sein , dies kann z.B. ein Naturseil (Sisal o.ä.), Holz (Ast, Stamm, etc.), Sack (Jute, o.ä.) sein

  • Tiergesundheits- und Antibiotikamonitoring
    Durch die Teilnahme am QS-System ist ein dauerhaftes und flächendeckendes Tiergesundheits- und Salmonellenmonitoring garantiert

  • Einhaltung aller Anforderungen am Beginn der Mast
    Beginn der Mast ist gleichzusetzen mit einem Lebensalter von 12 Wochen​

  • Teilnahme der Betriebe an der Initiative Tierwohl
  • ​​
Kontrolle der Einhaltung aller Anforderungen
  • QS (Qualität & Sicherheit)
    Prüfhäufigkeit entsprechend des Ergebnisses der vorangegangenen Kontrolle

  • GQB (Geprüfte Qualität Bayern)
    Entsprechend der Vorgaben im Prüfprotokoll

  • VLOG (Verband für Lebensmittel ohne Gentechnik)
    Entsprechend der Vorgaben im Prüfprotokoll

  • Strohschwein
    Durchführung zusammen mit QS-Kontrolle, entsprechend des erreichten QS-Status

Generell gilt: Erstbesuch des landwirtschaftlichen Betriebs durch Mitarbeiter des Qualitätsmanagements der Firma E. Schiller Fleisch GmbH und anschließend durch unabhängige Zertifizierungsstelle. Durch einen persönlichen Besuch können wir die Gegebenheiten besser einschätzen, einen besseren Kontakt zur Landwirtschaft knüpfen und etwaige Fragen und Anregungen direkt aufnehmen. Durch diese Besuche und anschließende unabhängige Kontrollen ist eine Überprüfung und Gewährleistung aller Anforderungen sicher gestellt. Nur die Erfüllung aller Anforderungen aus den Regional- und Qualitätsprogrammen berechtigt zur Lieferung mit Strohschweinen.

© E. Schiller Fleisch GmbH; Stand 01.09.2020